Angelvorschriften Deutschland
Kompletter Leitfaden: Angelschein, Erlaubnisschein, Techniken und Bußgelder
Das Angeln in Deutschland ist durch die Fischereigesetze der einzelnen Bundesländer geregelt – es gibt kein einheitliches Bundesfischereigesetz. Jedes der 16 Bundesländer hat eigene Vorschriften zu Schonzeiten, Mindestmaßen, Fanglimits und erlaubten Methoden. Grundsätzlich gilt jedoch in ganz Deutschland: Wer angeln möchte, braucht sowohl einen staatlichen Fischereischein als auch eine Erlaubnis des Gewässerinhabers.
Deutschland bietet vielfältige Angelmöglichkeiten – von Forellen- und Äschengewässern in den Alpen und Mittelgebirgen über die großen Flüsse Rhein, Donau, Elbe und Oder bis hin zu zahlreichen Seen und Stauseen.
Angelschein und Erlaubnisschein
Zum Angeln in Deutschland benötigt man zwingend zwei Dokumente: den staatlichen Fischereischein (nach bestandener Fischerprüfung) und den Erlaubnisschein des Gewässerinhabers oder -pächters.
- Staatlicher Fischereischein – nach bestandener Fischerprüfung beim zuständigen Amt (Landkreis/Stadt)
- Jugendfischereischein – für Jugendliche unter 16 Jahren, ohne Prüfung in einigen Bundesländern
- Tagesfischereischein – Tageserlaubnis ohne Prüfungspflicht (in manchen Bundesländern)
- Erlaubnisschein – Genehmigung des Gewässerinhabers (Angelverein, Pächter oder Grundeigentümer)
- Gastangelerlaubnis – für Besucher, direkt beim Angelverein erhältlich
Fischereischein und Erlaubnisschein müssen beim Angeln mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Erlaubte Techniken und Geräte
Erlaubt
- Rutenangelei mit Naturköder (Würmer, Maden, Teig)
- Spinnangelei mit Kunstködern (Wobbler, Spinner, Gummifische)
- Fliegenfischen (Fliegenfischerei) – auf dafür ausgewiesenen Gewässern
- Feederfischen – an geeigneten Stillgewässern und Flüssen
- Karpfenangeln (Karpfenfischerei) mit Boilies und Pellets
- Angeln vom Boot – wo ausdrücklich erlaubt
Verboten
- Angeln mit der Hand, Harpune oder Speer
- Verwendung von Strom, Sprengstoff, Gift oder Betäubungsmittel
- Netze, Reusen und Fallen (nur mit besonderer Genehmigung)
- Angeln in Schutzzonen und Schonbezirken
- Verwendung von Lebendköder (in vielen Bundesländern verboten)
Fangbeschränkungen
Fanglimits (Tageshöchstfangmengen) variieren stark nach Bundesland, Gewässer und Fischart.
- Fische unter dem Mindestmaß müssen sofort und schonend zurückgesetzt werden
- Beschädigte oder sterbende Fische dürfen entnommen werden (Waidgerechtigkeit)
- Fangbuch führen, wo es vorgeschrieben ist (meist bei Jahreserlaubnissen)
- Der Verkauf von Angel-Fängen ist verboten
- Fische sind fachgerecht zu töten (Waidgerechtigkeit – Betäuben vor dem Töten)
Catch & Release
Catch & Release ist in Deutschland nicht verboten, aber rechtlich umstritten. Das Tierschutzgesetz verbietet das unnötige Zufügen von Schmerzen. C&R muss daher mit größtmöglicher Sorgfalt durchgeführt werden.
- Barbless-Haken verwenden – erleichtern das Widerhaken
- Fisch so kurz wie möglich aus dem Wasser halten
- Nasses Tuch oder Gummikescher verwenden – kein trockener Kescher
- Fisch flach über dem Wasser halten für Fotos
- Fisch erst freilassen, wenn er wieder kräftig im Wasser liegt
In einigen Bundesländern (z.B. Bayern) ist C&R nur erlaubt, wenn es dem Erhalt der Fischpopulation dient (z.B. geschützte Arten). Rein sportliches C&R kann als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gewertet werden.
Geschützte und gefährdete Arten
Streng geschützte Arten dürfen nicht gefangen, in Besitz genommen oder transportiert werden.
Verbotene Methoden und Schutzzonen
- Schonbezirke – in Laichgebieten und besonders geschützten Bereichen
- Naturschutzgebiete und Nationalparks – Angeln oft verboten oder stark eingeschränkt
- Uferschutzzonen – bestimmter Mindestabstand zur Uferlinie
- Wasserschutzgebiete – Angeln oft eingeschränkt oder verboten
Verhaltensregeln
- Müll mitnehmen – keine Schnur, Haken oder Verpackungen hinterlassen
- Privatgrundstücke respektieren und nicht betreten
- Mindestabstand zu anderen Anglern einhalten (nach Gewässerordnung)
- Keine Feuerstellen am Gewässer ohne Erlaubnis
- Lärm vermeiden – Wildtiere nicht stören
- Ufervegetation schonen
Fischereiaufseher (Gewässerwart)
Fischereiaufseher sind ehrenamtliche oder hauptamtliche Kontrollpersonen des Angelvereins oder der Fischereibehörde.
- Kontrolle von Fischereischein und Erlaubnisschein
- Überprüfung des Fangs auf Schonmaßeinhaltung
- Vorläufige Sicherstellung von Gerät und Fang bei Verstößen
- Erstatten von Strafanzeige bei Fischwilderei
Bußgelder und Verantwortung
Unterschiede nach Bundesländern
Da jedes Bundesland eigene Fischereigesetze hat, können Regelungen erheblich voneinander abweichen. Vor dem Angeln immer die lokalen Vorschriften prüfen.
- !Bayern: strengere Schonzeiten für Forellen und Äschen; kein C&R ohne Naturschutzgrund
- !Baden-Württemberg: Jugendfischereischein ohne Prüfung bis 16 Jahre
- !Nordrhein-Westfalen: strenge Regeln für das Angeln an Seen mit Vogelschutz
- !Berlin/Brandenburg: gemeinsamer Fischereischein seit 2019
- !Ostdeutsche Bundesländer: oft günstigere Jahreserlaubnisscheine
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich einen Angelschein in Deutschland?
Ja. Sie benötigen einen staatlichen Fischereischein (nach bestandener Fischerprüfung) sowie einen Erlaubnisschein des Gewässerinhabers. Ausnahmen gelten nur für Kinder unter 10 Jahren (in manchen Bundesländern).
Wo bekomme ich einen Angelschein in Deutschland?
Den staatlichen Fischereischein erhalten Sie nach Ablegung der Fischerprüfung beim zuständigen Landratsamt oder der Fischereibehörde Ihres Bundeslandes. Die Prüfung wird vom jeweiligen Landesfischereiverband organisiert.
Ist Catch & Release in Deutschland erlaubt?
C&R ist nicht generell verboten, aber in Bayern und einigen anderen Bundesländern durch das Tierschutzgesetz eingeschränkt. Es muss immer mit größter Sorgfalt durchgeführt werden.
Was kostet ein Angelschein in Deutschland?
Die Fischerprüfungsgebühr liegt je nach Bundesland zwischen 30 und 80 EUR. Der Fischereischein selbst kostet weitere 10–30 EUR. Jahreserlaubnisscheine beim Angelverein kosten typischerweise 80–300 EUR.
Darf man in Deutschland nachts angeln?
Nachtangeln ist in den meisten Bundesländern erlaubt, sofern der Erlaubnisschein es nicht ausdrücklich verbietet. Einige Gewässerordnungen schränken Nachtangeln ein oder verlangen gesonderte Genehmigung.